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Markenverlängerung: Schutzdauer einer eingetragenen Marke verlängern.

Die Schutzdauer von eingetragenen Marken kann beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung ist lediglich, dass rechtzeitig vor Ablauf der Schutzdauer


  •  ein Verlängerungsantrag beim zuständigen Markenamt eingeht und

  •  die fälligen Verlängerungsgebühren gezahlt werden.


Die Gebühren betragen unabhängig von der Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke, usw.)


  •  bei einer deutschen Marke 750,00 € für die ersten drei Nizzaklassen und weitere 260,00 € ab der vierten Nizzaklasse,

  •  bei einer EU-Marke 850,00 € für die erste Nizzaklasse, weitere 50,00 € für die zweite Nizzaklasse und jeweils 150,00 € ab der dritten Nizzaklasse, und

  •  bei einer internationalen Marke eine Grundgebühr der WIPO in Höhe von 653,00 CHF (schwarz/weiß) bzw. 903,00 CHF (Farbmarke) zuzüglich der Gebühren des Markenamtes in dem Land, in dem die jeweilige Marke registriert ist, deren Höhe in der Regel ebenfalls von der Anzahl der Nizzaklassen abhängt.


Was ist eine Nizzaklasse? Bei der Markenanmeldung muss angegeben werden, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Alle Waren und Dienstleistungen lassen sich in eine der 45 Nizzaklassen einordnen. Die Gebühren des Markenamtes berechnen sich danach, für wieviele Klassen die Marke angemeldet werden soll. Um welche Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke, Gewährleistungsmarke usw.) es sich handelt, spielt keine Rolle.

Was können wir für Sie tun?

Wir sorgen zuverlässig dafür, dass die Schutzdauer der Marken unserer Mandanten rechtzeitig verlängert wird. Im Rahmen unserer Markenverwaltung überwachen wir die laufenden Fristen hinsichtlich sämtlicher Marken in ihrem Portfolio.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.