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Markenüberwachung in Deutschland, Europa und weltweit.

Nach der erfolgreichen Anmeldung einer Marke empfiehlt es sich, den Markt genau zu beobachten. Marken müssen aktiv verteidigt werden.


Das DPMA prüft bei der Anmeldung einer deutschen Marke nicht, ob die Marke mit älteren Marken oder anderen Schutzrechten kollidiert. Das EUIPO nimmt einer solche Prüfung bei der Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke) zwar vor; diese Prüfung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Prüfungsergebnisse sind nach unserer Erfahrung häufig sehr lückenhaft. Es kann also passieren, dass Ihre Mitbewerber ganz ähnliche Marken eintragen lassen, ohne dass Sie darüber informiert werden. Wir können dieses Problem lösen.

Marktbeobachtung zum Schutz Ihrer Marken

Die dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt bei deutschen Marken mit der Veröffentlichung der Eintragung und bei Unionsmarken mit der Veröffentlichung der Anmeldung. Gegen die Anmeldung von Marken können Sie zwar auch schon mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung vorgehen.


Es ist allerdings wesentlich günstiger, gegen gerade erst angemeldete Marken mittels Widerspruchs gegen die Markenanmeldung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens vorzugehen. Wir überwachen deshalb die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit – je nachdem, in welchen Regionen Sie aktiv sind.


Wir recherchieren dazu nicht in öffentlich zugänglichen Datenbanken, sondern nutzen professionelle Recherchetools, die nicht nur wesentlich bessere Ergebnisse liefern und es uns so erlauben, im Rahmen der Vorbereitung einer Markenanmeldung viel genauer nach kollidierenden Marken zu suchen, sondern später auch eine automatisierte umfassende Überwachung neu angemelderter Marken ermöglichen. Das sollte nach erfolgter Markenanmeldung unbedingt erfolgen, um auf die unerwünschte Anmeldung ähnlicher Marken sofort reagieren zu können.

Rechtzeitig Widerspruch gegen Markenanmeldungen einlegen

Nach Absprache mit Ihnen schreiben wir die Inhaber von neu angemeldeten Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, zunächst an und bitten sie freundlich um vollständige oder zumindest teilweise Rücknahme der Markenanmeldung. Wenn sie dem nachkommen, ist der Fall erledigt. Andernfalls legen wir rechtzeitig Widerspruch gegen die Markenanmeldung ein und führen das Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren gegen die Eintragung der konkurrierenden Marke.

Grenzbeschlagnahmeverfahren – Markenverletzungen schon an der Grenze stoppen

Ergänzend zur Marktbeobachtung und der konsequenten Verfolgung von Markenverletzungen mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Antrag an die europäischen und gegebenenfalls auch die deutschen Zollbehörden empfehlenswert sein, um markenverletzende Waren bereits bei der Einfuhr oder Ausfuhr an der Grenze anzuhalten. Die Überwachung der Warenein- und ausfuhren auf diesem Weg ist parallel zur Überwachung der Markenanmeldungen sinnvoll, um Ihre Marken möglichst umfassend zu schützen.

Verwaltung Ihres Markenportfolios

Wir übernehmen die Markenverwaltung des vollständigen Markenportfolios. Wir überwachen sämtliche Fristen, sorgen für eine rechtzeitige Markenverlängerung und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten. Wir verfügen über Expertise in diesem Spezialgebiet, das heißt wir können Ihre Marken optimal schützen und Ihre Mitarbeiter nachhaltig entlasten.

Kontakt aufnehmen – Anfrage Markenüberwachung

Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.


Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.