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Markenschutz – wir schützen Ihre Marken und Kennzeichen.

Der Missbrauch Ihrer Marken kann zu deren Verwässerung und infolgedessen zu Umsatzeinbußen führen, wenn Ihre Waren und Dienstleistungen mit denjenigen der Mitbewerber verwechselt werden.


Deshalb gehen wir konsequent gegen Marken- und Kennzeichenverletzungen vor. Bei rechtswidriger Nutzung Ihrer Marken und Kennzeichen setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung in kurzer Zeit durch. Das gilt auch für Messen, wo es besonders schnell gehen muss.


Daneben stehen eine Reihe weiterer Ansprüche zu, insbesondere auf Vernichtung von markenverletzenden Produkten sowie auf Auskunft über den Vertriebsweg, damit Sie effektiv gegen weitere Markenverletzungen vorgehen können. Markenverletzende Waren lassen wir im Rahmen des Grenzbeschlagnahmeverfahrens bereits bei der Einfuhr oder Ausfuhr an der Grenze durch die Zollbehörden anhalten, damit sie erst gar nicht auf den europäischen oder deutschen Markt gelangt oder diesen verlässt.


Die Kosten eines konsequenten Markenschutzes lassen sich durch laufende Markenüberwachung erheblich reduzieren. Wir überwachen deshalb neue Markenanmeldungen in Deutschland, Europa und weltweit und führen nach Absprache mit Ihnen Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, sowie Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten?

Sind Sie selbst wegen einer Markenverletzung abgemahnt worden, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine fremde Marke verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab, gegebenenfalls auch durch Hinterlegung einer Schutzschrift. Sofern die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, können Sie die Erstattung der eigenen Anwaltsgebühren verlangen. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.


Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.