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Markenrecht – Schutz Ihrer Marken und Kennzeichen.
Mit Hilfe von Marken können Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen abgrenzen.
Marken bilden häufig einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes und sind deshalb mit allen Mitteln zu verteidigen. Der Erwerb einer Marke gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, sie im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; er kann es Dritten untersagen, ohne seine Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Das gleiche gilt für Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsangaben.
Jeder kann grundsätzlich jeden beliebigen Namen als Marke anmelden. Schützen Sie deshalb Ihre Marken, bevor es ein anderer tut!
Was können wir für Sie tun?
Markenberatung
Wir beraten die Inhaber etablierter Marken beim Ausbau und der Pflege ihres Markenportfolios. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, Firmennamenrecherche, Werktitelrecherche) nach älteren Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln, mit denen eine neu anzumeldende Marke möglicherweise kollidiert; eine Kollision kann sich manchmal schon durch die geringfügige Änderung des Zeichens oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vermeiden lassen.
Nach einer individuellen Beratung und Recherche führen wir die Markenanmeldung der deutschen Marke, Unionsmarke (EU-Marke) oder der internationalen Registrierung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO durch. Bei Widerspruch gegen die Markenanmeldung durch Dritte setzen wir die Anmeldung der Marke gegen den Widerspruch durch.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Einräumung, dem Erwerb und der Veräußerung von Markenlizenzen und formulieren und verhandeln Markenlizenzverträge für unsere Mandanten.
Die Kosten eines effektiven Markenschutzes lassen sich durch laufende Markenüberwachung erheblich reduzieren. Wir überwachen deshalb die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und anderen Ländern, ...
... führen Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung solcher Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit den Marken unserer Mandanten besteht, ...
... sowie Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen absoluter oder relativer Schutzhindernisse löschungsreif sind, insbesondere wegen Nichtigkeit oder Verfalls (Nichtbenutzung).
Gegen Markenverletzungen gehen wir konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Grenzbeschlagnahme in kurzer Zeit durch. Gleiches gilt für die bei einer Markenverletzung entstehenden Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche. Nur so lassen sich Ihre Marken und Kennzeichen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.
Wir managen Ihr Markenportfolio. Wir übernehmen die Markenverwaltung des vollständigen Markenportfolios unserer Mandanten. Wir überwachen sämtliche Fristen, sorgen für eine rechtzeitige Markenverlängerung und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern, Vertretern vor Ort und Gegnern. Wir verfügen über Expertise in diesem Spezialgebiet und entlasten Ihre Mitarbeiter nachhaltig.
Weitere Leistungen – wir schützen geistiges Eigentum. Dazu gehört unter anderem auch Folgendes:
Plagiate bekämpfen – Unternehmenskennzeichen schützen – Werktitel schützen – Geschmacksmuster und Designs anmelden – Geschmacksmuster und Designs schützen – Titelschutzanzeige – Urheberrechte schützen – Leistungsschutzrechte schützen – ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz – gegen unlauteres Verhalten der Konkurrenz vorgehen
Abgrenzungsvereinbarung und Vorrechtsvereinbarung
Einvernehmliche Lösung einer markenrechtlichen Auseinandersetzung, die für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvoll sein kann
Abwehr unberechtigter Abmahnungen,
einstweiliger Verfügungen und Klagen wegen angeblicher Markenverletzungen und Verteidigung der Marken unserer Mandanten in Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.
Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.