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Markenrecherche zur Vorbereitung einer Markenanmeldung.
Marken werden grundsätzlich unabhängig davon eingetragen, ob die neue Marke ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder andere Schutzrechte Dritter verletzt.
Es ist dennoch empfehlenswert, dies im Rahmen einer Markenrecherche vor der Anmeldung überprüfen zu lassen, weil der betroffene Dritte in einem solchen Fall Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen kann. Und selbst wenn das nicht geschieht, kann eine einmal eingetragene Marke auch später noch mittels Löschungsklage gegen eine eingetragene Marke oder Löschungsantrag gegen eine eingetragene Marke aus dem Markenregister gelöscht werden.
Wir recherchieren nicht in öffentlich zugänglichen Datenbanken, sondern nutzen spezialisierte Markenrecherche- und -überwachungstools, die die Informationen aus den weltweiten Markenregistern sehr übersichtlich aufbereiten, was eine wesentlich effektivere Recherche mit deutlich besseren Ergebnissen ermöglicht.
Das Prioritätsprinzip
Inhaber von bereits eingetragenen Marken können bei zu großer Ähnlichkeit Widerspruch gegen die Anmeldung neuer Marken einlegen, gegen die Benutzung mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung vorgehen, einen Löschungsantrag stellen oder Löschungsklage erheben.
Eine Kollision und damit eine Verletzung der älteren Marke liegt vor, wenn vergleichbare Waren oder Dienstleistungen unter einer ähnlich gestalteten oder ähnlich klingenden Zeichenfolge angeboten werden. Der Inhaber einer älteren Marke kann die Verwendung einer identischen oder ähnlichen Zeichenfolge untersagen.
Unternehmenskennzeichen und Werktitel
Das gilt auch für andere Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Ein Unternehmenskennzeichen ist der Name eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens. Werktitel sind die Namen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Auch diese sind bei der Recherche nach älteren Rechten Dritter zu berücksichten, weil sie der Eintragung einer neu anzumeldenden Marke ebenso entgegenstehen können.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenrecherche nach älteren Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln, mit denen die neu anzumeldende Marke möglicherweise kollidiert; eine Kollision kann sich beispielsweise durch die geringfügige Änderung des Zeichens oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bei der Markenanmeldung vermeiden lassen. Wir nutzen dafür professionelle Recherchetools, die nicht frei verfügbar sind und nicht nur eine sehr genaue Suche nach kollidierenden Kennzeichen, sondern später auch eine weitestgehend lückenlose Markenüberwachung ermöglichen, was nach erfolgter Markenanmeldung unbedingt erfolgen sollte, um auf die unerwünschte Anmeldung ähnlicher Marken sofort reagieren zu können.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Entwicklung ihrer Markenstrategie und der Optimierung des Markenportfolios und schützen ihre Marken und Kennzeichen gegen Verletzungen durch Dritte. Auch in Verfahren vor den Markenämtern und in Verletzungsverfahren vor den Markengerichten vertreten wir unsere Mandanten.
Kontakt aufnehmen – Anfrage Markenrecherche
Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.