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Markenanmeldung Brasilien – Markenschutz in Brasilien.
Jedes Unternehmen kann eine Marke in Brasilien anmelden, unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Marken werden in Brasilien beim National Institute of Industrial Property (INPI) registriert.
Eintragungsverfahren bei der Anmeldung einer brasilianischen Marke beim INPI
Der Weg zur Eintragung einer Marke in Brasilien führt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Dort wird die internationale Registrierung einer sogenannten „Basismarke“ über das Madrider Markenabkommen (MMA) oder das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) angemeldet. Auf diesem Weg wird der Schutz einer bereits eingetragenen Marke auf Brasilien erstreckt – die Basismarke wird so beim brasilianischen Markenamt international registriert, so dass Sie letztlich eine in Brasilien registrierte Marke erhalten.
Das ist möglich, wenn sowohl das Ursprungsland, in dem die Basismarke registriert oder zumindest angemeldet ist, wie Brasilien Mitglied des PMMA ist. Deutschland und die Europäische Union sind wie Brasilien auch Mitglied des PMMA, so dass die beschriebene Vorgehensweise sowohl bei deutschen Marken als auch bei EU-Marken möglich ist, aber auch bei vielen anderen Ländern – viele relevante Mitgliedsstaaten des MMA und PMMA finden Sie in unserer Übersicht zu internationalen Markenanmeldungen.
Die Anmeldung einer brasilianischen Marke ist beim jeweiligen nationalen Markenamt einzureichen, wo auch die Basismarke registriert ist, das heißt bei einer deutschen Basismarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bei einer Unionsmarke als Basismarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dort wird die Anmeldung geprüft und dann von dort an die WIPO weitergeleitet, die die Anmeldung erneut prüft. Nach Abschluss der Prüfung leitet die WIPO die Anmeldung dann an das brasilianische Markenamt (INPI) weiter, wo die Anmeldung abermals geprüft wird und letztlich auch die Entscheidung über die Eintragung Ihrer Marke in Brasilien getroffen wird.
Kollisionsrecherche vor Markenanmeldung in Brasilien
Die Marke wird vom brasilianischen Markenamt nur dann eingetragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Ein absolutes Schutzhindernis liegt beispielsweise vor, wenn der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder ein Freihaltebedürfnis für die zu schützende Zeichenfolge besteht, welches aus ihrem beschreibenden Charakter für die fraglichen Waren und Dienstleistungen resultieren kann, oder eine Täuschungsgefahr.
Um das Risiko einer Kollision mit einer älteren verwechlsungsfähigen Marke zu minimieren, sollte vor der Markenanmeldung in Brasilien eine gründliche Markenrecherche (Kollisionsrecherche) durchgeführt werden. Denn wenn die neue Marke im Fall einer solchen Kollision eingetragen wird, kann der betroffene Dritte, der Inhaber einer älteren Marke in Brasilien ist, immer noch gegen Ihre Marke vorgehen, indem er Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegt oder eine Löschungsklage erhebt.
Die Kosten, die bei einer Kollision mit einer älteren Marke entstehen, übersteigen die Kosten einer Kollisionsrecherche in der Regel um ein Vielfaches und lassen sich mittels vernünftiger Kollisionsrecherche in Brasilien ganz einfach vermeiden.
Gebühren der Markenämter bei Anmeldung einer Marke in Brasilien
Bei der Anmeldung einer brasilianischen Marke fallen die folgenden Gebühren an:
• 180,00 EUR bzw. 300,00 EUR (Gebühren des DPMA bei deutscher Basismarke bzw. Gebühren des EUIPO bei EU-Basismarke)
• 653,00 CHF bei einer Marke in schwarz/weiß bzw. 903,00 CHF bei einer Farbmarke (Grundgebühr der WIPO)
• 75,00 CHF pro Nizzaklasse für alle Klassen (erster Teil der Gebühren des INPI)
• 135,00 CHF pro Nizzaklasse für alle Klassen (zweiter Teil der Gebühren des INPI)
Was ist eine Nizzaklasse? Bei der Markenanmeldung in Brasilien muss angegeben werden, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Alle Waren und Dienstleistungen lassen sich in eine der 45 Nizzaklassen einordnen. Die Amtsgebühren der WIPO und des brasilianischen Markenamtes berechnen sich danach, für wieviele Klassen die Marke angemeldet werden soll. Um welche Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke, Gewährleistungsmarke usw.) es sich handelt, spielt keine Rolle.
Die Verlängerung einer Marke mit Schutzwirkung für Brasilien nach jeweils zehn Jahren kostet neben der WIPO-Grundgebühr 193,00 CHF für pro Nizzaklasse für alle Klassen.
Weitere Details zu internationalen Markenanmeldungen finden Sie hier: Markenanmeldung WIPO: IR-Marke international schützen
Benutzungsschonfrist nach Eintragung einer Marke in Brasilien
In Brasilien gibt es eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, das üheißt Marken sollen dort spätestens fünf Jahre nach der Eintragung auch tatsächlich benutzt werden. Andernfalls kann die Marke auf Antrag eines Dritten gelöscht werden, soweit sie in Brasilien nicht rechtserhaltend benutzt wurde.
Was können wir für Sie tun?
Sie möchten eine Marke in Brasilien anmelden? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Um Ihr Vorhaben zu besprechen, bieten wir Erstberatungen zu Markenanmeldungen zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Wir besprechen mit Ihnen unter anderem die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens und die dabei voraussichtlich entstehenden Kosten.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.